08. Juli 2010
„Religionsfreiheit weltweit schützen“ – Toleranz und Dialog statt Diskriminierung und Verfolgung
Am Donnerstag, den 8. Juli 2010, hat der Deutsche Bundestag über den Koalitionsantrag „Religionsfreiheit weltweit schützen“ (Drucksache 17/2334) in erster Lesung beraten.
Eine aktive Menschenrechtspolitik ist Markenzeichen deutscher Außenpolitik. Und der Einsatz für Religionsfreiheit ist Teil unserer aktiven Menschenrechtspolitik.
Die Gewissens- und Religionsfreiheit ist ein elementares Menschenrecht, das bereits in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist. Sie wird in unserem Grundgesetz in Artikel 4 geschützt. Die Freiheit des Glaubens, die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses und die Freiheit der Religionsausübung bedeutet, dass jeder Mensch den Glauben leben dürfen muss, den er für sich als wahr erkannt hat. Religionsfreiheit ist immer auch die Freiheit, seine Religion ungehindert auszuüben oder zu wechseln. Auch gar keiner Religion anzugehören, ist ein Ausdruck von Religionsfreiheit. Das ist das plurale Verständnis von Religionsfreiheit – in Deutschland, aber auch überall auf der Welt.
Weltweit werden Menschen wegen ihrer religiösen Anschauung diskriminiert, verfolgt, gefoltert und sogar getötet. Viele weil sie nicht der Mehrheitsreligion angehören, andere weil sie ihren Glauben wechseln und wiederum andere weil sie ihren bisherigen Glauben ablegen oder nie einer Religion angehörten. Diese Wahl gilt es aber zu respektieren.
Das Zusammenleben unterschiedlicher Religionen gelingt nur mit Respekt und Dialog. Toleranz ist das oberste Gebot, um auch von einander lernen zu können. Ich sage das hier ausdrücklich: Ich bin dafür, dass Muslime in Deutschland Moscheen bauen können und dass sie indiesen Moscheen beten können. Eine Verteufelung des Islam ist eine Brandmarkung, die nicht zu unserem liberalen Werteverständnis passt. Ich sage aber auch, dass ich genau das Gleiche von allen anderen Ländern in der Welt erwarte. Ob es die religiösen Minderheiten in Indien, Ägypten, Saudi-Arabien sind. Oder die Tibeter in China. Gleiches gilt für die Christen in der Türkei. Auch sie sollen ihre Gotteshäuser bauen, ihre Traditionen, Gebräuche und Sitten leben und ihre religiösen Ansichten äußern dürfen. Hier gilt das Zitat von Mahatma Gandhi: „ Eine Zivilisation soll danach beurteilt werden, wie sie ihre Minderheiten behandelt.“
In unserem stetiger Einsatz für die Menschenrechte weltweit lassen wir nicht nach und setzen mit unserem vorgelegten Antrag ein weiteres starkes Signal für unsere elementare und zugleich ambitionierte Forderung nach weltweiter universeller Geltung der Menschenrechte.
Unseren Antrag „Religionsfreiheit weltweit schützen“ finden Sie
hier.
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